Berlin 2011

Notizen aus der Hauptstadt

Merkozys Europa: Eine Währungsunion macht sich selbstständig

Geschrieben von LMH am 11. Dezember 2011

Graphik: (c) Berlin2011

Zwei Tage nach den letzten Gipfel-Beschlüssen der EU scheint sich herauszukristallisieren, dass Angela Merkel in Brüssel einen Pyrrhus-Sieg errungen hat. Der Merkozy-Plan zur Rettung des Euro stößt in der in Brüssel verabschiedeten Form – durch Abschluss neuer Verträge unter 27 Mitgliedsstaaten minus Großbritannien – auf erhebliche verfassungspolitische Bedenken.

Die vornehmsten Worte fand gestern der renommierte Göttinger Europarechtler Frank Schorkopf auf Spiegel-Online: “Ich glaube, da ist etwas ganz Großes passiert in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, wir werden wohl Zeuge einer großen politischen Wende. Nicht nur, dass sich die EU nun weiter aufspaltet, es wird damit auch möglicherweise der Weg in die politische Unselbständigkeit Deutschlands beschritten.”

Damit paraphrasiert Schorkopf die paradoxe Entwicklung, dass Deutschland sich der fiskalischen Selbständigkeit begibt, aber eben nicht zugunsten der Europäischen Union. Mit anderen Worten: Die Währungsunion macht sich selbstständig und erringt fiskalische Zuständigkeiten, die der EU versagt geblieben waren. Gegen diese neue “Währungsunion 2.0″ sieht die EU jetzt schon alt aus – wenn die Währungsunion 2.0 denn tatsächlich errichtet wird.

Dazu wären enorme Hürden zu überwinden. Denn das heutige Grundgesetz gibt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts den Beitritt zu viel mehr als der existierenden EU nicht mehr her. In der Entscheidung über den Lissabon-Vertrag siedelten die Verfassungsrichter den von Schorkopf gesehenen kommenden Verzicht auf die politische Selbständigkeit “jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes” an. Mit anderen Worten: Deutschland bräuchte vielleicht nicht zum Beitritt, aber zum Ausbau einer Währungsunion 2.0 eine neue Verfassung.

Ähnliches dürfte für andere Mitgliedsstaaten gelten. Dabei ist gegenwärtig nicht einmal klar, wer die Währungsunion 2.0 eigentlich verwalten soll, und auch nicht, wer über ihre Entscheidungen zu Gericht sitzen könnte. Das ursprüngliche Anliegen von Angela Merkel, Defizitsünder durch den EuGH zur Ordnung rufen zu lassen, kann mit neuen Verträgen, die Großbritannien außen vor lassen, nicht erreicht werden: Per “Organleihe” lässt sich aus verschiedenerlei Gründen kein Gerichtshof anrufen, der einem anderen Vertragssystem angehört.

Offen ist ferner, ob die “27 minus 1″ irgendetwas vereinbaren können, was den EU-Verträgen widerspräche. Vereinbaren sie es dennoch, riskieren sie, dass die Gerichte der EU und die ihrer Mitgliedsstaaten solche Vereinbarungen ignorieren. Zur Durchsetzung von Haushaltsauflagen der Fiskalunion könnten die Mitgliedsstaaten daher gezwungen sein, die EU-Verträge zu suspendieren und damit die EU juristisch eines Tages aufzulösen.

Zweifel, dass die Aufrechterhaltung einer schnöden Währungsunion ein derart rabiates Vorgehen rechtfertigen würde, seien heute schon einmal angemeldet. Zumal sich überhaupt nicht erschließt, weshalb chronisch defizitäre Mitgliedsstaaten, deren Regierungen und Parlamente innenpolitisch in den Abgrund blicken,  auf Anordnungen einer bislang namens- und gesichtslosen Brüsseler Fiskalbehörde reagieren sollten. Darauf angesprochen, sagte der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann vorvergangene Woche: “Das weiß ich auch nicht. Aber wir wollen jetzt den rechtlich verbindlichen Rahmen dafür legen.”

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